Eine Schule im Rheinland verlangt monatlich mehr als tausend Euro Gebühren – zu viel, um noch als gemeinnützig zu gelten, befand der Bundesfinanzhof.
Noch ohne die ISR explizit zu nennen, wird über die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (letzte Instanz), ihr die Gemeinnützigkeit zu entziehen, berichtet.
Zum vollständigen Artikel (kostenfrei verfügbar)
Hinterlasse jetzt einen Kommentar