Enttäuschung und Unverständnis

Peter Soliman Betrug

Eltern zeigen sich über die Einstellung des Verfahrens gegen Nonnenwerther Träger und Schulbesitzer Peter Soliman erschüttert

Das Ermittlungsverfahren gegen den Inselinhaber und Träger des Privaten Gymnasium Nonnenwerth gGmbH Peter Soliman wurde eingestellt.

Über die Einstellung des Verfahrens zeigen sich die Anzeigensteller, Elternvertreter und zahlreiche Eltern dementsprechend schwer bestürzt. Für sie sprechen eindeutige Indizien dafür, dass Herr Soliman – entgegen seinen Zusicherungen – von Anfang an beabsichtigt hat, die Schule zu schließen. Diese Indizien sehen sie von der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend gewürdigt.

Lange war unklar, ob der Kaufvertrag zwischen dem Orden und der Objektgesellschaft Meerbusch BW die Fortführung des Schulbetriebs miteinschloss. Die bittere Wahrheit, nämlich dass es keine vertragliche Regelung gibt und der Orden offensichtlich bewusst den falschen Eindruck erweckte, die Zukunft der Schule sei durch eine entsprechende Vereinbarung gesichert, nehmen die Antragsteller zutiefst enttäuscht zur Kenntnis. Nicht nur sie, sondern auch die 700 Schülerinnen und Schüler, die zu den Sommerferien alle auf neue Schulen wechseln mussten, fühlen sich vom Orden hintergangen.

Wo sind die Millionen?

Da Peter Soliman weiterhin eine Erklärung zur ordnungsgemäßen Verwendung der Spendengelder verweigert, sehen die Elternvertreter ihren Verdacht bestätigt, dass die Spenden des Schulwerks zweckwidrig verwendet wurden. Leider ist es durch die Staatsanwaltschaft nicht zu einer Überprüfung der Buchhaltungen des Beschuldigten gekommen. Dies ist für Eltern und Anzeigenerstatter verwunderlich und stärkt in den Augen von Olaf Schmitz, Elternvertreter, nicht das Vertrauen in eine sachfaktenbezogene Ermittlung durch die zuständigen Behörden. Schließlich besteht für Herrn Soliman eine rechtliche Verpflichtung den Nachweis der Mittelverwendung zu erbringen. Daher ist nach Lesart der Elternvertreter eine akribische Ermittlung der Sachverhalte unabdingbar.

Auch das Schulwerk hat die Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH, vertreten durch Peter Soliman, in einem noch laufenden Zivilverfahren auf Rückzahlung der geleisteten 1.325.000€ verklagt. Auch hier verweigert Peter Soliman die Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung der durch Eltern aufgebrachten Mittel und ist zudem nicht in der Lage und Willens den Nachweis über die Nutzung der Gelder zu erbringen.

Weitere Ungereimtheiten zeigen sich den Anzeigeerstattern auch im Verfahren: Ihrem anwaltlichen Vertreter wurde – entgegen jeder Gepflogenheit – vor Einstellung des Verfahrens die beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten nicht gewährt!

Entsprechend appelliert Elternvertreter Olaf Schmitz an die ermittelnden Behörden, das Verfahren wieder aufzunehmen und die Sachfakten beider Seiten zu würdigen.

 

 

Stellungnahme der Elternvertreter in Kurzform

Die Anzeigeerstatter und Elternvertreter sind über die Einstellung des Verfahrens gegenüber Peter Soliman zutiefst enttäuscht.

Eindeutige Indizien sprechen dafür, dass Peter Soliman – entgegen seinen anderslautenden Zusicherungen – von Anfang beabsichtigt hat, die Schule kurzfristig zu schließen. Diese Indizien sind von der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend gewürdigt worden.

Ferner hätte für die Staatsanwaltschaft jeder Anlass bestanden, die Buchhaltungen der von Peter Soliman vertretenen Gesellschaften zu überprüfen, um dem in der Anzeige ausgesprochenen Verdacht nachzugehen, es seien Spenden des Schulwerks zweckwidrig verwendet worden. Dies ist leider nicht geschehen.

Dies ist schlechthin unverständlich, zumal eine rechtliche Verpflichtung für Peter Soliman zum Nachweis der Mittelverwendung besteht. Zudem hat das Schulwerk Herrn Soliman (Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH) auf Rückzahlung der insgesamt geleisteten 1.325.000€ verklagt. Auch in diesem Verfahren verweigert Herr Soliman unberechtigt den Nachweis der Mittelverwendung.

Die Anzeigeerstatter verstehen auch nicht, warum ihrem anwaltlichen Vertreter vor Abschluss der Ermittlungen die beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten nicht gewährt wurde.

So war ihnen verwehrt, zu den Ermittlungsergebnissen Stellung zu nehmen, die im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft zur Begründung der Einstellung herangezogen werden.

Die Elternvertreter nehmen zur Kenntnis, dass im Kaufvertrag zwischen dem Orden und der Objektgesellschaft Meerbusch BW keine Regelung über die Fortführung des Schulbetriebs auf der Insel enthalten ist.

Sie sind hierüber zutiefst enttäuscht und fühlen sich durch das Verhalten des Ordens auch hintergangen. Vielfach hat der Orden – auch gemeinschaftlich mit Peter Soliman – nach Verkauf offensichtlich bewusst den falschen Eindruck erweckt, die Zukunft der Schule sei durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Erwerber gesichert.

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