Soliman zieht Kündigungen von Nonnenwerth-Lehrern zurück (General-Anzeiger, 16.03.2022)

 Drei Lehrer des vor dem Aus stehenden Gymnasiums auf Nonnenwerth sollten schon zu Ende März gekündigt werden. Zum Teil hätten sie dann ihre Leistungskurse nicht mehr bei den Abiturprüfungen begleiten können. Jetzt hatte der private Träger ein Einsehen – und zog die vorzeitigen Kündigungen zurück.

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1 Kommentar

  1. Diesen Leserbrief habe ich zu dem Artikel an den GA geschickt:
    In Ihrem Bericht vom 16.03. über die Rücknahme u.a. meiner Kündigung zum 31.03. durch den gegenwärtigen Schulträger des Gymnasiums Nonnenwerth, Peter Soliman, stellen Sie leider unwahre Aussagen des Trägers als alternative Wahrheiten dar. Objektiver Journalismus bedeutet nicht, jede Aussage unhinterfragt zu multiplizieren, sondern Aussagen auf deren Wahrhaftigkeit zu überprüfen und entsprechend auszuweisen. Dem Redakteur lagen Belege vor, dass der Träger sich wochen- und monatelang mit Händen und Füßen gegen eine Rücknahme der Kündigungen gewehrt und somit die Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler massiv beeinträchtigt hat. Trotzdem stellt er Herrn Solimans Vorwurf, die betroffenen Lehrer hätten die Schülerschaft durch ihr Ignorieren der angebotenen „Bleibeprämie“ verunsichert, als gleichberechtigte Sichtweise dar. Dem Redakteur war zudem bekannt, dass ein Eingehen auf die „Bleibeprämie“ die Kündigungsschutzklagen der Lehrer nichtig gemacht und den Verzicht auf deutlich höhere Abfindungsansprüche bedeutet hätte. Trotzdem druckt er Solimans Vorwürfe ohne diese Erläuterung. Die Falschaussage des Trägers, die Kündigungen hätten aufgrund vertraglicher oder tariflicher Gründe nur zum 31.03. ausgesprochen werden können, hinterfragt der Redakteur nicht, obwohl er während seiner Recherche auf deren Unwahrheit hingewiesen wurde. Der spannenden Frage, warum der Träger erst jetzt, 14 Tage vor der Gerichtsverhandlung und 15 Tage vor dem Kündigungszeitpunkt reagiert, geht der Redakteur nicht nach.

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