Eigentümerwechsel

KommentarQuelle / Nachweis
Die gemeinnützige internationale Schule ISR Neuss erwirbt die Anteile an der Nonnenwerther Schul-GmbH / Lebenslanges Wohnrecht für die Schwestern……. Das war ein sehr schwieriger Prozess. Denn es war ein vorrangiges Ziel, neben der Zukunft der Insel als solcher auch den Schulbetrieb des durch eine lange franziskanische Ordenstradition geprägten Gymnasiums zu sichern“, erläutert Sr. Maria Lay, Kommunitätsoberin der Franziskanerinnen: „Letzteres war aber sehr schwierig umzusetzen, weil es zwar zahlreiche Interessenten an der Insel gab, diese aber die Schule nicht weiterbetreiben wollten.“https://www.nonnenwerth.de/nonnenwerth-auf-neuem-weg/ (abgerufen am 06.11.2021) bzw. gleichlautende Medienberichte. Da das Dokument dort mittlerweile „verschwunden“ ist, hier als pdf.

FAQs und Schreiben an die Eltern vom 20.01.2020 (aus denen nahezu alle Versprechen bereits gebrochen sind).
Öffentlich erklärte Soliman im Februar 2020, das FGN werde auch künftig staatliche Ersatzschule mit franziskanischen Grundausrichtung und christlichem Wertekatalog bleiben. Von der Einrichtung und dem Personal sei er zutiefst überzeugt. Um die ungedeckten Kosten zu finanzieren, wirbt er für einen höheren Beitrag im Schulwerk.Protokoll zum Elternabend am 13.02.2020
Das Eigentum an der Insel hat die Objektgesellschaft Meerbusch mbH übernommen, die sich mehrheitlich im Eigentum der in Vilvoorde (Belgien) registrierten JEPMAP NV befindet, an welcher wiederum die in Cham (Schweiz) ansässige JUPIDA GmbH beteiligt ist.Handelsregisterauszüge bzw. Veröffentlichung im „Belgisch Staatsblad“.
Die „International School on the Rhine gGmbH“ hat zum 1. August 2020 die Anteile an der Trägergesellschaft „Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH“ übernommen.Handelsregisterauszug
Unbekannt sind die vertraglichen Beziehungen zwischen den beteiligten Gesellschaften, z.B. ob Mieten o.ä. gezahlt werden. 

Brandschutz

Kommentar Quelle / Nachweis
Bereits zeitnah nach Übergang des Eigentums an der Immobilie Nonnenwerth finden im September 2020 detaillierte („destruktiven“) Brandschutzuntersuchungen im Gebäude statt. Diese erfolgen durch den vom neuen Eigentümer beauftragten Brandschutz-Experten, Herrn Paul Corall. Augenzeugenbericht
Im Mai 2021 empfahl die ADD, aufgrund der festgestellten brandschutztechnischen Bedenken eine brandschutztechnische Begehung durch den zuständigen Brandschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Ahrweiler durchführen zu lassen. Ein Brandschutzgutachten fordert die ADD nicht. E-Mail-Korrespondenz vom 31.5.2021
Auf das, auf Basis des im Auftrag von Herrn Soliman erstellten Gutachtens von Amts wegen erforderliche, Tätigwerden der Kreisverwaltung reagierte Soliman nicht. Medienberichte
Am 8. Juni 2021 wird die Schulgemeinschaft informiert, dass die Schule vorübergehend geschlossen werden muss. In diesem Zusammenhang verlassen auch die Ordensschwestern die von ihnen bewohnten Klostergebäude und die Insel Nonnenwerth.
Im November 2021 stellt sich heraus, dass die Schließung nie förmlich durch den Kreis Ahrweiler angeordnet wurde. Zitat: „Eine förmliche Anordnung der Schulschließung durch den Landkreis Ahrweiler ist nicht erfolgt. Hierzu nehmen wir Bezug auf das mit Aktenvermerk vom 04.06.2021 festgehaltene Ergebnis einer Besprechung vom 02.06.2021 mit dem Schulträger und dem von ihm beauftragten Brandschutzsachverständigen.“ E-Mail der Kreisverwaltung Ahrweiler (Vertreterin des Geschäfsbereichs II) vom 18.11.2021
Am 2. Juli 2021 teilt Soliman den Eltern weitere Informationen mit. Er beziffert – unter Bezug auf eine nicht weiter transparent gemachte Architektenschätzung – die Kosten für die brandschutzbezogene Ertüchtigung der Gebäude auf 8 bis 20 Mio. Euro. Einen vorübergehenden Umzug der Schule in leerstehende Immobilen nach Bonn genehmigt das Land Rheinland-Pfalz vertreten durch die ADD nicht. E-Mail Hr. Soliman vom 2.7.2021 Frau Schneider (ADD) gegenüber Fr. Monreal, Hr. Schmitz und Hr. Soliman
Über den Fortbestand der Schule verunsicherte Eltern kontaktieren Herrn Soliman unmittelbar. Er rät ihnen, sich nach Alternativen umzuschauen und die Kinder von der Schule zu nehmen. Aussagen vieler betroffener Eltern
An den Außenseiten des Gebäudes wurden im Juli 2021 Gerüste als Fluchtwege installiert. Herr Soliman beantragt am 22.09.2021 beim Verein der Freunde, Förderer und Ehemaligen des Gymnasiums Nonnenwerth e.V. (VFFE), rückwirkend zum Juli 2021 die Übernahme der Kosten für die Installation von Brandmeldern i.H.v. rund 27.000 EUR. Der Antrag musste abgelehnt werden, da er nicht mit dem Vereinszweck vereinbar war. Förderantrag an den VFFE vom 22.09.2021
Soliman spricht derweil von bislang erfolgten Investitionen in den Brandschutz i.H.v. 300.000 EUR E-Mail Hr. Soliman an die Eltern vom 10.11.21
Die Kreisverwaltung erteilte aufgrund dieser erfolgten Maßnahmen im Sommer eine befristete Duldung und stellt bereits eine längerfristige Duldung in Aussicht, wenn ein Plan (!) zur Behebung der Brandschutzmängel durch den Träger vorgelegt wird. https://kreis-ahrweiler.de/gies-und-ingendahl-schliessung-des-franziskus-gymnasiums-nonnenwerth-absolut-unverstaendlich/
Der SEB erörtert am 19. August 2021 die Brandschutzsituation mit Herrn Daniel Euler, Projektverantwortlicher von Herrn Soliman. Für die nötige Brandschutzsanierung sei aber letztlich eine Summe unter 1 Mio. € maßgeblich. Diese Einschätzung seitens des SEB wurde am 19.08.21 von Daniel Euler in einem Protokoll als Konsens zwischen Träger und SEB bestätigt. Das von Herrn Euler erstellte Protokoll basiert auf einem Austausch zwischen den beiden Parteien und dem Kreisbrandschutzbeauftragten am 18.08.21 Protokoll des Gesprächs vom 19.08.2021
Im Rahmen der Nachbesprechung zu einer Brandschutzübung vom 09.09.2021 erklärten die zuständigen Sachverständigen der Kreisverwaltung Ahrweiler), dass für den Betrieb einer Schule im Brandfall nicht der – zwar grundsätzlich sinnvolle – Gebäudeerhalt, sondern einzig die Sicherstellung der Personenrettung erforderlich ist. Protokoll der Brandschutzübung vom 09.09.2021 sowie damit zusammenhängende E-Mail-Korrespondenz vom 13. und 14.9.2021
Bis heute liegen dem Schulelternbeirat sowie dem Schulwerk (und, nach deren Kenntnis, auch sonst niemandem) weder das durch den Schulträger in Auftrag gegebene Brandschutzgutachten, noch die Kostenschätzungen vor. Es ist nur bekannt, dass die Kostenschätzung als größte Kostenpositionen vorsieht: a) eine „Sprinkleranlage“, die jedoch für die Personenrettung und damit den Schulbetrieb nicht zwingend erforderlich ist, b) die Vergrößerung / Umbau der Klassenräume „im Vorgriff auf eine anderweitige Nutzung“ (= nicht erforderlich!), c) folgend auf den Umbau die vollständige Verlagerung des Schulbetriebs für 2,5 Jahre in Container vorsieht, was ebenfalls nicht erforderlich ist. Zitat von Herrn Paul Corall in zwei Termnen am 09.11.21.
Weiterhin hat der Träger bis dato weder den Plan zur Beseitigung der Brandschutzmängel vorgelegt, noch den (an sich möglichen) Antrag auf weitere Duldung des Schulbetriebs gestellt.
Das allen Kostenangaben des Trägers zugrundeliegende Brandschutzgutachten wurde ebenfalls bis dato nicht offengelegt.

Vierzügigkeit

Kommentar Quelle / Nachweis
In Elternbriefen und der Presse informiert der neue Träger im Januar 2021, dass die Schule ab dem Schuljahr 2021/2022 vierzügig werden soll. Nach unseren Hinweisen wurden dazu Gespräche mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) geführt.   Rhein-Zeitung vom 19.01.2021          
Am 19. März 2021 erläuterte die ADD was für einen Antrag zur Vierzügigkeit erforderlich ist. Ein Antrag mit vollständigen erforderlichen Unterlagen für die Vierzügigkeit (Raumkonzept, brandschutztechnische Bewertung, pädagogisches Konzept) ist nach Aussage der ADD nie dort eingegangen.   E-Mail vom 19.03.2021 an Frau Thoma
Am 5. Juli 2021 informiert Soliman darüber, dass er wegen des Brandschutzes den persönlich den Antrag zurückgezogen habe. Infolge der zurückgenommenen Vierzügigkeit mussten Schulverträge gekündigt werden und sich viele Eltern neuer Fünftklässler anderweitig um einen Schulplatz bemühen.    

Kein Verwendungsnachweis an das Schulwerk

KommentarQuelle / Nachweis

Herr Soliman legt als Geschäftsführer des Schulträgers auch nach Aufforde-rung durch den Vorstand des (gemeinnützigen) „Schulwerk Gymnasium Non-nenwerth e.V.“ keine Nachweise darüber vor, dass die Gelder des Schulwerks zweckgemäß eingesetzt wurden bzw. werden. Zur Vorlage des Verwendungs-nachweises, wurde der Schulträger seit Mai 2021 mehrfach ergebnislos zu auf-gefordert, zuletzt am 26. Oktober 2021.

Anmerkung: das „Schulwerk“ hat im Wesentlichen den Zweck, durch Spenden und Beiträge der Eltern die bestehende Finanzierungslücke zwischen den Zu-wendungen des Landes Rheinland-Pfalz und den tatsächlichen Kosten des Schulbetriebs zu reduzieren.

Korrespondenz des Vorstands des Schulwerks mit dem Schulträger

Administrationszugang zum Webserver des FGN

KommentarQuelle / Nachweis
Der Administrationszugangs zum Webserver des FGN wird ohne vorherige Ankündigung oder Abstimmung auf die persönliche ISR-E-Mail-Adresse von Peter Soliman verändert (auf persönliche Anweisung von Herrn Soliman). Über den Administrationszugang kann u.a. ein Zugriff auf die Lehrerdaten erfolgen.E-Mail Hr. Soliman vom 15.10.2021
Ebenso wurde die alleinige Hauptadministration der dienstlichen Lehrer-E-Mails auf einen Mitarbeiter der ISR bzw. auf Herrn Soliman übertragen. In der Konse-quenz können Mitteilungen und Kurznachrichten nicht mehr eigenständig Sei-tens des FGN auf der Homepage eingestellt werden, z.B. auch Termine und die Mitteilung von Klassenarbeiten können nur mit Duldung und Administration der ISR erfolgen. Auch bei der Essenbestellung kommt es zu Störungen. 
Viele Inhalte, die das Wort „Soliman“ beinhalten, sind von der Webseite seit Anfang November gelöscht worden. Insbesondere alle Artikel zur Übertragung der Schulträgerschaft mit der Zusage der Fortführung der Schule sind hiervon betroffen.Suche auf der Webseite findet die Beiträ-ge nicht mehr, die in WayBackEngine und dem google cache gespeichert sind
Am 16. November 2021 vermeldet der Träger (ohne Namenskennzeichnung) auf der Homepage, dass auf die Webseite und das E-Mail System Angriffe er-folgten, die abgewehrt werden konnten.https://www.nonnenwerth.de/ mitteilungen/wichtige-information/

 

Exposé zur Nutzung für Wohnzwecke

KommentarQuelle / Nachweis
Im Oktober 2021 wird ein umfassendes, auf den 29.04.2021 datiertes, Exposé öffentlich, wonach das Kloster- und Schulgebäude in 47 Wohnungen umgebaut werden soll.Exposé der Fa. Brickstone Immobilien GmbH, Köln
Soliman bestreitet die Beauftragung, Die Immobilienfirma spricht von einem „Missverständnis“. Die Detailreife des Exposés läßt dies bezweifeln. 
Zudem schreibt Herr Soliman in einer E-Mail an Eltern (Zitat): „Alleine, dass in dem Exposé ein potenziell zu verhandelnder Kaufpreis veröffentlicht wurde verdeutlicht, dass das Angebot unseriös ist. Ich habe immer gesagt, dass ich die Insel nicht verkaufen werde.“ Im Exposé heisst es wörtlich (Zitat, Hervorhebung im Original): “Der Eigentümer möchte NICHT verkaufen, sondern eine Erbpacht über 99 Jahre vereinbaren.“Private E-Mail-Korrespendenz zwischen Eltern und Hr. Soliman

Gemeinnützigkeit der ISR aberkannt

KommentarQuelle / Nachweis
Im September 2021 wird ein Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) öffentlich, dass einer (nicht näher benannten) „teuren Privatschule im Rheinland“ rückwirkend zum Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde.

Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.05.2021 (Az.: V R 31/19), veröffentlicht am 26.09.2021

https://www.bundesfinanzhof.de/de/ entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110179/

Auch wenn die ISR nicht explizit benannt ist, lassen die im Beschluss des BFH enthaltenen Informationen (Organisationsform (g)GmbH, Jahr der Übernahme der Trägerschaft, Internationale Ergänzungsschule, Abschluss „Baccalaureate“ etc.) mit großer Sicherheit (aber einer geringen Restunsicherheit) darauf schließen, dass es sich um die ISR Neuss handelt. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat u.a. eine geänderte steuerliche Behandlung der betroffenen Schule zur Folge.

Bericht Spiegel.de vom 26.09.2021

https://www.spiegel.de/panorama/ bildung/teure-privatschule-ist-nicht-gemeinnuetzig-a-8df33369-e81f-4b64-b0f8-990e05dfdb2d

Im Interview mit NGZ räumt Peter Soliman den Entzug der Gemeinnützigkeit ein.

NGZ-Bericht vom 13.11.2021:

https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ bundesfinanzhof-erkennt-isr-in-neuss-gemeinnuetzigkeit-ab_aid-64019703

Behinderung des Schulbetriebs

KommentarQuelle / Nachweis
Der geregelte Schulbetrieb wird seit November 2021 erschwert, da z.B. nach Kündigungen das Sekretariat zeitweise nicht besetzt ist und durch Lehrkräfte Sekretariatsarbeit verrichtet werden muss. Reparaturen in Schulräumen – z.B. von Deckenleuchten (in der dunklen Jahreszeit) werden verschleppt, sodass in Klassenräume provisorisch Bauleuchten eingesetzt werden müssen; Fotokopierer werden wochenlang nicht instandgesetzt, die Bestellung von Druckertoner verzögert. Die Reinigung von Klassenräumen und WCs findet nur unzureichend statt. Kontrollen der ADD werden verhindert, indem der Zugang zur Insel verwehrt wird.

Diverse Medienberichte seit November 2021 sowie Elternbeschwerden an die ADD im entsprecehnden Zeitraum.

Kündigungen der Lehrer und „Bleibeprämie“

Kommentar

Peter Soliman verkündet am 10.11. über die Medien seine Entscheidung, die Schule zum Ende des Schuljahres 2021/2022 zu schließen.

Gleichzeitig lässt Soliman vielen Lehrern und Mitarbeitern die betriebsbedingten Kündigungen per Boten zustellen. Teilweise werden Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften schon zum 31.03.2022 gekündigt.

Am 15.11.2021 wurde den betroffenen Lehrern „öffentlichkeitswirksam“ eine „Bleibe-Prämie“ angeboten. Der Erhalt der Prämie ist jedoch mit einer Bedingung verbunden: Die betroffenen Lehrer bestätigen mit dem Erhalt die Rechtmäßigkeit der Kündigung und verzichten auf eine Abfindung.


Kündigung der Schulverträge

KommentarQuelle / Nachweis

Mit Datum vom 11.01.2022 kündigt Soliman die Schulverträge: „Der guten Ordnung halber kündigen wir hiermit rein vorsorglich den mit Ihnen bestehenden Schulvertrag zum Ende des laufenden Schuljahres.“ Als Grund für die Schließung der Schule wird erneut eine (wörtlich) „behördliche Nutzungsuntersagung“ (sic!) angegeben.

Aus dem Schreiben selbst geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt kein Grund bestand, die Kündigungen auszusprechen. Für eine ordentliche Kündigung wäre laut Schulvertrag nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten gewesen. Es liegt nahe, dass mithilfe der Kündigungen Schülerinnen und Schüler zum Verlassen der Schule bereits zum Halbjahresende „motiviert“ werden sollten.
Kündigungsschreiben an die Eltern der Nonnenwerther Schüler

 

Unstimmigkeiten in den Bilanzen der Privates Gymnasium Nonnenwerth gGmbH

KommentarQuelle / Nachweis

In der Bilanz für das Geschäftsjahr 01.08.2017 bis 31.07.2018 ist ein zum Stichtag 31.07.2018 die Bilanzsumme 1.578.947,85 € angegeben. In der Bilanz für das nachfolgende Geschäftsjahr vom 01.08.2018 bis 31.07.2019 ist sodann zum gleichen Stichtag 31.07.2018 eine Bilanzsumme von 1.921.778,90 € angegeben. Die Differenz beträgt somit 342.831,05 €.

Entsprechende Jahresabschlüsse

Persönliche Verflechtungen im Umkreis Soliman und Orden: Thomas Nickel

Kommentar Quelle / Nachweis

Die Person Thomas Nickel scheint im Kontext der Veräußerung von Insel und Schule (gemeinsam mit Oberin Sr. Maria Lay, Dr. Hartmut Münzel, Tim Berger) eine nicht unwesentliche Rolle zu spielen. Thomas Nickel ist CDU-Politiker aus Neuss (https://www.cdu-neuss.de/personen/thomas-nickel/ sowie www.thomasnickel.de) und Mitglied des Beirats der ISR Neuss. Zumindest anfänglich gab es auch Aussagen, dass Thomas Nickel an der Kontaktherstellung zwischen Soliman und dem Orden der Franziskanerinnen von Nonnenwerth beteiligt war. Nickel ist in der katholischen Kirche im Rheinland hervorragend vernetzt (von 1986-2014 Vorsitzender des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln, seitdem Ehrenvorsitzender, Mitglied des Ordens vom Hl. Grab zu Jerusalem, Komturei Köln). Kontakte zwischen Nickel und Soliman sind somit belegt, Kontakte zwischen Nickel und Orden zumindest wahrscheinlich.

Beirat ISR: https://www.isr-school.de/de/beirat/